Allgemeine Geschäftsbedingungen
Serviceplan für Guest Experience Solutions
Reisezielplan von Traveler Audiences To Go
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sojern („Bedingungen“) erfolgt zwischen der im Bestellformular angesprochenen Sojern-Einheit („Sojern“) und die auf dem Bestellformular angegebene Vertragspartei („Kunde“), zusammen bezeichnet als „Parteien“ und jeder einzeln als „Partei“. Die Parteien stimmen hiermit diesen Bedingungen zu, einschließlich aller geltenden Servicepläne, Bestellformulare und Leistungsbeschreibungen, die jeweils für die Parteien verbindlich werden und mit der Ausführung eines Bestellformulars in diese Bedingungen aufgenommen werden („Datum des Inkrafttretens der Bedingungen“). Jedes Bestellformular oder jede Leistungsbeschreibung unterliegt den folgenden Dokumenten und beinhaltet diese, zusammenfassend als „Vereinbarung“, das besteht aus:
Im Falle eines Konflikts ist die Rangfolge oben in absteigender Reihenfolge der Kontrolle festgelegt. Wenn diese Bedingungen oder ein Bestellformular in eine andere Sprache als Englisch übersetzt wurden, dienen diese Übersetzungen nur zu Informationszwecken und im Konfliktfall ist die englische Version maßgebend.
BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, UM SICHERZUSTELLEN, DASS SIE JEDE BESTIMMUNG VERSTEHEN. DIESE VEREINBARUNG ENTHÄLT EINE VERBINDLICHE SCHIEDSKLAUSEL, DIE DEN EINSATZ EINES SCHIEDSVERFAHRENS VORSCHREIBT, UM STREITIGKEITEN AUSSCHLIESSLICH AUF DER GRUNDLAGE EINZELNER ANSPRÜCHE UND OHNE EIN GESCHWORENENVERFAHREN BEIZULEGEN.
„Werbeinhalt“ bezeichnet alle Inhalte, die für die Produkte und/oder Dienstleistungen des Kunden werben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Grafiken, Texte, Daten, Links oder andere digitale Objekte oder Codes.
„Werbetreibender“ bedeutet den Endkunden, für den Sojern letztendlich seine Dienste erbringt. Könnte auch ein vertretenes Hotel sein.
„Partner“ bezeichnet jedes Unternehmen, das die Vertragspartei direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht. „Kontrolle“ im Sinne dieser Definition bedeutet das direkte oder indirekte Eigentum oder die Kontrolle über mehr als 50% der stimmberechtigten Interessen der Partei. Jede juristische Person gilt als verbundenes Unternehmen einer Partei, solange dieses Interesse gewahrt bleibt.
„Verbundenes Eigentum“ bezeichnet ein Hotel oder eine Hotelkette, die Sojern Services direkt bei Sojern kauft, aber als Franchisenehmer oder auf andere Weise eine Beziehung zu einer Unternehmensmarke unterhält.
„Agentur“ bezeichnet eine Medienagentur oder Verwaltungsgesellschaft, die Sojern Services zugunsten ihres vertretenen Hotels kauft.
„Kundenkonto“ bedeutet ein einzigartiges Konto für den Kunden und seine Nutzer, um auf die Sojern-Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen.
„Kundenmaterialien“ bezeichnet die Materialien, Systeme, Daten (einschließlich CRM), Personal, Marken und Logos des Kunden.
„Digitales Asset (e)“ bezeichnet jede Website, mobile Anwendungen, Softwareanwendung, digitale Plattform oder jedes Tool, das dem Kunden oder einem anderen Dritten, der Teil des Sojern-Netzwerks ist, gehört, betrieben oder verwaltet wird.
„Dokumentation“ bezeichnet die aktuelle Version der Readme- und Hilfedateien, der Wissensdatenbank und anderer Dokumentation, die für die Sojern-Dienste gelten und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.
„Endbenutzer“ bezeichnet Besucher oder Kunden von Kunden, die die digitalen Vermögenswerte des Kunden oder anderer Dritter im Sojern-Netzwerk besuchen oder nutzen.
„Lösungen für das Gästeerlebnis“/„GES“ bezeichnet die Cloud-basierte Anwendung, mobile Anwendung und Plattform von Sojern für die Einbindung und Verwaltung von Gästen, einschließlich Kundenbeziehungsmanagement und aller entsprechenden Support-, Wartungs- und professionellen Dienstleistungen.
„Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet alle i) Patente, Patente, Offenlegungen und Erfindungen (ob patentierbar oder nicht), ii) Marken, Dienstleistungsmarken, Logos, Handels- oder Geschäftsnamen, Domainnamen, zusammen mit dem gesamten damit verbundenen Firmenwert, iii) Urheberrechte und urheberrechtlich geschützte Werke (einschließlich Computersoftware), Rechte an Daten und Datenbanken, iv) Geschäftsgeheimnisse, Know-how und andere vertrauliche Informationen und v) alle anderen Rechte oder Schutzformen eines ähnlichen Art, wie auch immer sie bezeichnet wird, unabhängig davon, ob sie in einem Land durchsetzbar, registriert oder nicht, durchsetzbar ist oder nicht.
„Bestellformular“ bezeichnet den von den Parteien geschlossenen Handelsvertrag, der die spezifischen Preise und Optionen für die Erbringung der Dienstleistung durch Sojern für den Kunden festlegt. Großgeschriebene Begriffe, die hier verwendet, aber nicht definiert sind, haben die im Bestellformular angegebene Bedeutung. Die Parteien können gegebenenfalls mehrere Bestellformulare ausfüllen.
„Mediendienste“ bezeichnet alle Werbedienste, die von Sojern gemäß diesen Bedingungen bereitgestellt werden, einschließlich programmatischer Dienste, Facebook-Dienste, Metasuchdienste, SEM-Dienste und E-Mail-Marketing (jeweils soweit zutreffend).
„Professionelle Dienstleistungen“ bezeichnet alle Beratungs-, Architektur-, Schulungs-, Konfiguration- oder sonstigen Zusatzlösungen, die in einem Bestellformular und/oder einer Leistungsbeschreibung aufgeführt sind.
„Vertretene (s) Hotel (s)“ bezeichnet ein Hotel oder eine Hotelkette, die eine Agentur oder Verwaltungsgesellschaft beauftragt, Sojern Services in ihrem Namen zu beschaffen und/oder zu verwalten.
„Servicedaten“ bezeichnet die Daten, die Sojern mithilfe der Sojern-Technologie im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Sojern-Dienste über das Sojern-Netzwerk, die digitalen Vermögenswerte des Kunden und über die Sojern-Plattform erhebt. Dies könnte aggregierte, anonymisierte Endnutzerinformationen enthalten.
„Sojern Network“ bezeichnet Websites, Netzwerke, mobile Anwendungen, Geräte, Plattformen und Kanäle Dritter, die nicht Eigentum von Sojern sind, nicht von Sojern betrieben oder kontrolliert werden, auf denen Sojern jedoch ein vertragliches Recht hat, Werbeinhalte zu schalten oder Nutzer im Namen des Kunden anzusprechen, der die Sojern-Technologie verwendet.
“Plattform Sojern“ bezeichnet die webbasierte Plattform für den Zugriff auf bestimmte Sojern-Dienste.
„Sojern-Richtlinien“ bezeichnet, soweit zutreffend, die Werberichtlinie, die Richtlinie zur zulässigen Nutzung und andere solche Richtlinien.
„Serviceplan (e)“ bezeichnet die dienstspezifischen Bedingungen, die für die jeweiligen Sojern-Dienste gelten.
„Sojern Service (e)“ bezeichnet jede Dienstleistung, die von Sojern gemäß einem Bestellformular/ oder einer Leistungsbeschreibung gemäß diesen Bedingungen erbracht wird.
„Sojern-Technologie“ bezeichnet die firmeneigenen digitalen Medien- und Marketinglösungen von Sojern, die zur Bereitstellung der Sojern-Dienste verwendet werden, einschließlich der Sojern-Plattform, sowie aller Skripte, Tags, anderer Softwarecodes, APIs, mobilen Anwendungen, Software oder Integrationen von Sojern in das Sojern-Netzwerk als Teil der Sojern-Dienste.
„Nutzer“ bezeichnet eine natürliche Person, unabhängig davon, ob es sich um einen Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Vertreter des Kunden handelt, die vom Kunden autorisiert wurde, auf das Kundenkonto zuzugreifen und es zu nutzen, die Sojern-Dienste zu konfigurieren und auf Berichte und Analysen zuzugreifen. Wenn der Nutzer kein Mitarbeiter des Kunden ist, ist die Nutzung der Sojern-Dienste nur zulässig, wenn der Nutzer gegenüber dem Kunden Vertraulichkeitsverpflichtungen untersteht, die mindestens ebenso restriktiv sind wie die in diesen Bedingungen festgelegten, und auf die Sojern-Dienste ausschließlich zugreift, um die internen Geschäftszwecke des Kunden zu unterstützen.
2.1 Zugang zum Sojern-Service. Vorbehaltlich der Zahlung der Gebühren durch den Kunden und gemäß der Vereinbarung erbringt Sojern die Sojern-Dienste während der Laufzeit dem Kunden und seinen verbundenen Unternehmen, vorbehaltlich der Einschränkungen, die im jeweiligen Bestellformular und im Serviceplan festgelegt sind.
2.2 Kundenkonto. Im Zusammenhang mit dem Erhalt der Sojern-Services durch den Kunden wird der Kunde gebeten, eine“Kundenkonto.“ Abhängig von den Informationen, die der Kunde bei der Nutzung der Sojern-Technologie zur Verfügung stellt, kann der Kunde das Kundenkonto verwenden, um Budgets anzupassen, zu konfigurieren und verschiedene Arten von Analysen anzusehen, was Besuche der vom Kunden angegebenen Websites sowie Sojern-gesteuerte Buchungen (falls zutreffend) beinhalten kann. Wenn der Kunde ein Kundenkonto einrichtet, verpflichtet er sich, bei der Einrichtung des Kundenkontos genaue und wahrheitsgemäße Informationen anzugeben und diese Informationen auf dem neuesten Stand zu halten. Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter Verwendung des Kundenkontos stattfinden, einschließlich aller Verluste, die Sojern oder einem anderen autorisierten Nutzer der Sojern-Dienste dadurch entstehen, dass der Kunde die Sicherheit seiner Kontoinformationen nicht gewährleistet.
2.3 Einsatz der Sojern-Technologie. Damit Sojern die Sojern-Dienste bereitstellen kann, wird Sojern dem Kunden die Sojern-Technologie zur Verfügung stellen, und der Kunde wird die Sojern-Technologie auf seinen dafür vorgesehenen digitalen Ressourcen implementieren und warten. Der Kunde sichert sich alle erforderlichen Genehmigungen für die Implementierung, Wartung und Nutzung der Sojern-Technologie auf den vom Kunden angegebenen digitalen Ressourcen. Sojern kann dem Kunden von Zeit zu Zeit ein Update der Sojern-Technologie zur Verfügung stellen, und der Kunde wird solche Aktualisierungen gemäß den Anweisungen von Sojern umgehend einfügen oder implementieren oder autorisierte Dritte mit der Eingabe oder Implementierung beauftragen. Um die Sojern-Dienste bereitzustellen, verwendet, analysiert, verarbeitet, speichert und kombiniert Sojern Servicedaten mit anderen Daten. Sojern kann die Servicedaten verwenden, um die Technologie und Dienste von Sojern sowie andere Programme oder Lösungen zu verbessern, Analysen, Berichte und Zielgruppen zu erstellen.
3.1 Zahlungsbedingungen. Der Kunde zahlt Sojern gemäß den Gebühren, die im jeweiligen Bestellformular („Gebühren“) und im Serviceplan angegeben sind. Die Zahlung der Gebühren erfolgt mit der vom Kunden über das Kundenkonto angegebenen Methode. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle Kontoinformationen, gegebenenfalls einschließlich der Zahlungskarten-, Bankkontoinformationen, Adresse und Kontokontaktinformationen, korrekt und aktuell sind. Die Gebühren können alle damit verbundenen Kosten beinhalten, einschließlich Dienstleistungen Dritter. Der Kunde erklärt hiermit, dass Sojern berechtigt ist, die Zahlungskarte mit allen Gebühren zu belasten, und dass der Kunde für alle Gebühren verantwortlich ist, die Benutzern oder anderen verwendeten Zahlungsmethoden (wie Bankkontoinformationen) im Zusammenhang mit einem Kauf oder einer anderen Zahlungstransaktion mit Sojern entstehen. Alle Gebühren sind in US-Dollar zu zahlen und können nicht storniert und nicht erstattet werden, sofern im jeweiligen Bestellformular nichts anderes angegeben ist. Sojern behält sich das Recht vor, alle eingegangenen Zahlungen auf ausstehende Rechnungen zu verrechnen, einschließlich aller Gebühren, die aufgrund älterer Rechnungen anfallen.
3.2 Streitfälle. Im Falle einer verspäteten Zahlung kann Sojern, ohne auf andere verfügbare Rechte oder Rechtsmittel zu verzichten oder diese zu beeinträchtigen, i) den niedrigeren Betrag von 1,5% pro Monat oder den nach geltendem Recht zulässigen Höchstsatz in Rechnung stellen, ii) die jeweiligen Sojern-Dienste sofort aussetzen, bis die Gebühren aktuell sind, und/oder, iii) falls zutreffend, automatisch die sofortige Fälligkeit und Zahlung aller verbleibenden Gesamtgebühren im Rahmen der Bestellung beschleunigen. Der Kunde erstattet alle Kosten oder Auslagen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten), die Sojern entstehen, um alle Beträge einzuziehen, die nicht bei Fälligkeit bezahlt wurden und nicht ordnungsgemäß angefochten wurden. Wenn der Kunde mit einer Zahlungskarte bezahlt und für die Zahlungskarte eine Ratenzahlung abgelehnt wird, kann Sojern ab fünf (5) Tagen nach erfolgloser Belastung die Sojern-Dienste sofort aussetzen, bis die Zahlung abgeschlossen ist. Wenn der Kunde eine Bestellnummer benötigt, um eine Rechnung bezahlen zu können, muss der Kunde eine solche Nummer per E-Mail angeben accounting.billing@sojern.com innerhalb von drei (3) Tagen nach Ausführung eines Bestellformulars. Das Versäumnis des Kunden, eine Bestellung vorzulegen, entbindet den Kunden jedoch nicht von seiner Verpflichtung, die Gebühren zu zahlen.
3.3 Steuern. Der Kunde ist für alle anfallenden Steuern im Zusammenhang mit seinem Bestellformular oder seiner Leistungsbeschreibung verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verkaufs-, Gebrauchs-, Verbrauchs-, Verbrauchs-, Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungen, Verbrauch und andere ähnliche Steuern oder Abgaben („Steuern“). Sollte eine Zahlung für Sojern Services von einer Regierung einer Quellensteuer unterliegen, erstattet der Kunde Sojern diese Quellensteuer. Wenn der Kunde aus irgendeinem Grund von Steuern befreit ist, befreit Sojern den Kunden in Zukunft von diesen Steuern, sobald der Kunde Sojern eine ordnungsgemäß ausgestellte und datierte gültige Befreiungsbescheinigung vorgelegt hat und die Finanzabteilung von Sojern eine solche Befreiungsbescheinigung genehmigt hat. Wenn ein Steuergericht aus irgendeinem Grund feststellt, dass der Kunde nicht von diesen befreiten Steuern befreit ist, und Sojern diese Steuern dann festsetzt, verpflichtet sich der Kunde, Sojern diese Steuern zuzüglich aller anfallenden Zinsen oder Strafen umgehend zu zahlen.
4.1 Agentur. Wenn der Kunde eine Agentur oder Verwaltungsgesellschaft ist, die einen Vertrag im Namen eines vertretenen Hotels unterzeichnet, das in einer solchen Vereinbarung genannt wird, erklärt und garantiert der Kunde: (i) dass er befugt ist, die entsprechenden Verträge im Namen des vertretenen Hotels zu unterzeichnen; und (ii) der Kunde übernimmt die Haftung für alle gemäß den geltenden Verträgen ausgestellten Rechnungen, falls das vertretene Hotel diese Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt; iii) stimmt es zu Vertrat das Hotel gemäß diesen Bedingungen; iv) dass alle Handlungen, die von der Agentur im Namen von Die von ihm vertretenen Hotels müssen sich im Zusammenhang mit der Nutzung der Sojern-Dienste strikt an diese Bedingungen halten. Wenn die Agentur ein vertretenes Hotel nicht an diese Bedingungen gebunden hat, haftet die Agentur weiterhin für die Erfüllung aller Verpflichtungen des vertretenen Hotels. Die Agentur informiert Sojern unverzüglich, falls die Beziehung zwischen der Agentur und dem vertretenen Hotel in einer Weise beendet wird, die sich auf den Vertrag auswirkt.
4.2 Verbundenes Eigentum. Wenn der Kunde eine Hotelmarke eines Unternehmens ist und auf das Kundenkonto seines verbundenen Unternehmens bei Sojern zugreifen möchte, versichert und garantiert der Kunde, dass er über alle erforderlichen Einwilligungen und Genehmigungen verfügt, um auf dieses Kundenkonto zuzugreifen, und dass er gegenüber Sojern die volle Haftung für alle Schäden trägt, die sich aus diesem Zugriff ergeben. Der Kunde als Marke kann dem verbundenen Unternehmen gestatten, diese Bedingungen für die Dienstleistungen von Sojern zu übernehmen.
4.3 Verbundene Unternehmen. Ein verbundenes Unternehmen eines Kunden kann die Sojern-Dienste gemäß diesen Bedingungen nutzen. Der Kunde bleibt jedoch für die Handlungen und Unterlassungen seiner verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit der Nutzung der Sojern-Dienste durch die einzelnen verbundenen Unternehmen während ihrer Bestellungen verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verstöße gegen die für dieses verbundene Unternehmen geltenden Vertragsbedingungen, auch wenn diese Kontrolle nicht mehr aufrechterhalten wird. Jegliche Ansprüche eines verbundenen Unternehmens, das die Sojern-Dienste gemäß diesen Bedingungen nutzt, können nur vom Kunden (der die Muttergesellschaft ist) gegen Sojern geltend gemacht werden. Ungeachtet des Vorstehenden kann Sojern die Erbringung der Sojern-Dienste für ein verbundenes Unternehmen verweigern, das nach vernünftigem geschäftlichem Ermessen von Sojern eine Zuverlässigkeitsüberprüfung oder eine Prüfung der finanziellen Vorgeschichte nicht besteht.
4.4 Beta-Produkte. Sojern kann von Zeit zu Zeit das Recht anbieten, bestimmte experimentelle Funktionen oder Produkte zu nutzen („Beta-Produkte“). Alle Beta-Produkte werden „wie sie sind“ und „wie verfügbar“ ohne jegliche Zusicherungen, Garantien, Zusagen oder Verpflichtungen jeglicher Art zur Verfügung gestellt und können von Sojern jederzeit gekündigt werden. Jegliche Nutzung von Beta-Produkten durch den Kunden erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden.
5.1 Geistiges Eigentum. Sojern ist der alleinige Eigentümer oder autorisierte Lizenznehmer aller geistigen Eigentumsrechte an der Sojern-Technologie, den Sojern-Diensten sowie allen Änderungen, Ableitungen, Korrekturen, Entwicklungen, Erweiterungen, Aktualisierungen und anderen Modifikationen sowie Verbesserungen, die Sojern durch die Nutzung der Sojern-Technologie oder der Sojern-Dienste durch den Kunden vorgenommen hat. Vorbehaltlich der Vereinbarung und nur während der Laufzeit gewährt Sojern dem Kunden hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für den Zugriff und die Nutzung der Sojern-Dienste für seine Geschäftszwecke.
5.2 Einschränkungen. Der Kunde darf die Sojern-Dienste oder -Technologie, den zugrunde liegenden Quellcode oder die Dokumentation in keiner Weise ändern, modifizieren oder abgeleitete Werke davon erstellen, oder Dritten gestatten, dies gilt insbesondere für Anpassungen, Übersetzungen oder Lokalisierungen; ii) zu vermieten, zu leasen, zu lizenzieren, zu unterlizenzieren, zu belasten, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten oder anderweitig Rechte an den Diensten, der Technologie oder der Dokumentation von Sojern zu übertragen, auch nicht für Timesharing oder als Servicebüro; iii) Portieren, Rückkompilieren, Rückassemblieren, Reverse-Engineering, Dekompilieren, Disassemblieren oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode der Sojern-Dienste, der Technologie oder der Dokumentation zu finden; (iv) irgendeinen Teil der Sojern-Dienste und der Technologie für Dritte zu kopieren, zu verteilen, zu verknüpfen, zu rahmen, zu spiegeln oder anderweitig zur Verfügung zu stellen; (v) Logos, Marken, Links, Urheberrechts- oder andere Hinweise, Legenden oder Markierungen von den Sojern-Diensten entfernen oder ändern oder Dokumentation; (vi) Versuch, die Sicherheits-, Betriebs-, Nutzungs- oder Zugriffsbeschränkungen zu umgehen oder zu manipulieren Kontrolltechnologie der Sojern-Dienste; (vii) versuchen, auf die Konten oder Daten anderer Kunden zuzugreifen; (viii) die Sojern-Dienste zu Benchmarking-Zwecken oder auf andere Weise zur Analyse ihrer Funktionsweise und Merkmale für Wettbewerbszwecke oder auf eine Weise nutzen, die ungewöhnliche Anforderungen an die Sojern-Dienste außerhalb der normalen Funktionen und Abläufe stellt; (ix) die Sojern-Dienste nutzen oder deren Nutzung durch Personen zulassen, die sich in der Kontrolle befinden oder deren Nutzung zulassen von oder einem Staatsangehörigen oder Einwohner eines Landes oder Territoriums der USA, gegen das ein Embargo verhängt wurde, oder von einem Endverbraucher, der gemäß Exportkontrollgesetzen verboten ist; (x) die Sojern-Dienste auf eine Weise nutzen, die deren Nutzung oder Nutzung durch andere beeinträchtigt, einschließlich der Nutzung der Sojern-Dienste zum Erstellen, Verwenden, Senden, Speichern oder Ausführen von Viren oder anderen schädlichen Computercodes, Dateien, Skripten, Agenten oder anderen Programmen oder zur Umgehung oder Offenlegung der Benutzerauthentifizierung oder Sicherheit der Sojern-Dienste oder eines damit verbundenen Hosts, Netzwerks oder Kontos; oder (xi) nutzen Dienste oder Dokumentation von Sojern in einer Weise, die: 1. gegen geltendes Recht verstößt oder die Rechte Dritter verletzt, einschließlich solcher, die sich auf Verträge beziehen , geistiges Eigentum, Datenschutz oder Werbung; 2. oder das gegen die Richtlinien von Sojern verstößt, die hier enthalten sind und festgestellt wurden hier; 3. oder das die Speicherung oder Übertragung von verleumderischem, unerlaubtem oder anderweitig rechtswidrigem Material, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Material, das belästigend, bedrohlich oder obszön ist, bewirkt oder erleichtert. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung hat Sojern im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen die Einschränkungen in diesem Abschnitt 5 das Recht, die Sojern-Dienste nach vorheriger Ankündigung sofort auszusetzen, bis dieser Verstoß behoben ist.
5.3 Geistiges Eigentum des Kunden. Der Kunde ist der alleinige Eigentümer seiner eigenen geistigen Eigentumsrechte.
Soweit zutreffend, gewährt der Kunde Sojern hiermit eine weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, vollständig bezahlte, übertragbare Lizenz mit dem Recht, den Anzeigeninhalt und gegebenenfalls alle anderen Sojern zur Verfügung gestellten Kundenmaterialien zu verwenden, zu reproduzieren, zu verteilen, zu modifizieren, öffentlich aufzuführen und anderweitig zu nutzen und anderweitig zu nutzen: (i) soweit erforderlich, um die Sojern-Dienste bereitzustellen; (ii) um die Werbeinhalte auf Sojern bereitzustellen Ern Networks; (iii) benutzerdefinierte Zielgruppen erstellen; und (iv) um Werbung für den Kunden und das Unternehmen des Kunden zu erstellen, die auf Sojern Networks („Von Sojern erstellte Inhalte“). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Sojern den Anzeigeninhalt und den Namen, die Marken und/oder Logos des Kunden wie folgt verwenden darf: (i) auf der Website von Sojern; (ii) in Mitteilungen über seine Geschäftspartner, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Webinare, Pitch Decks, Kommunikation mit der Presse ohne vorherige Zustimmung.
5.4 Sofern nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen vorgesehen, erwirbt keine Partei Rechte, Titel, Besitz, Kontrolle oder Anteile an geistigen Eigentumsrechten, die der anderen Partei oder den Lizenzgebern der anderen Partei gehören.
5.5 Datenschutz. Wenn die Parteien personenbezogene Daten im Zusammenhang mit den Sojern-Diensten verarbeiten, erklären sie sich damit einverstanden, ihren jeweiligen Verpflichtungen gemäß den geltenden Gesetzen, Vorschriften und den Prinzipien der Selbstregulierung der Branche nachzukommen. Der Kunde wird seine Endnutzer und andere betroffene Personen über ihre Erhebung, Verwendung und Speicherung personenbezogener Daten informieren und alle erforderlichen Einwilligungen von ihnen einholen, einschließlich der Erfassung, Verwendung, Speicherung und Offenlegung personenbezogener Daten durch Sojern, wenn diese Daten direkt aus den digitalen Vermögenswerten des Kunden erfasst werden. Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutzrichtlinie von Sojern behandelt, die unter verfügbar ist https://www.sojern.com/privacy/privacy-policy, und Sojern trifft administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität personenbezogener Daten. Soweit nach den geltenden Datenschutzgesetzen anwendbar, enthalten diese Bedingungen durch Verweis den Zusatz zur Datenverarbeitung durch Sojern, abrufbar unter https://www.sojern.com/partner-dpa/na-en, und der Kunde ist ein Datenverantwortlicher und Sojern ist ein Datenverarbeiter in Bezug auf personenbezogene Daten.
Der Kunde kann Sojern oder einen Dritten ermächtigen (und diese Bedingungen können als Genehmigung dienen), die Sojern-Technologie auf von Dritten bestimmten Websites, Buchungsmaschinen einzufügen oder zu implementieren oder im Namen des Kunden Dienstleistungen Dritter zu beschaffen. Sojern übernimmt keinerlei Haftung, die sich aus der Einhaltung der Autorisierung des Kunden ergibt. Sojern gibt keine Zusicherungen hinsichtlich der Eignung, Funktionalität oder Rechtmäßigkeit von Websites, Buchungsmaschinen oder Diensten Dritter ab, die der Kunde für die Implementierung von Sojern Technology autorisiert hat. Die Korrespondenz oder Geschäftsbeziehungen des Kunden mit Dritten sowie alle anderen Bedingungen, Garantien oder Zusicherungen im Zusammenhang mit solchen Geschäften erfolgen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem betreffenden Dritten. Es gibt keine Drittbegünstigten dieser Bedingungen. Für den Fall, dass der Kunde beschließt, Dienste Dritter in die Sojern-Dienste zu integrieren oder zu interagieren, sodass Kundendaten mit solchen Drittanbietern oder Drittanbietern ausgetauscht werden müssen, gewährt der Kunde Sojern: (a) die Erlaubnis, den Drittdiensten und dem Drittanbieter den Zugriff auf Kundendaten und Informationen über die Nutzung der Drittanbieterdienste durch den Kunden zu gestatten, soweit dies angemessen und erforderlich ist, um die Interoperabilität dieser Drittanbieterdienste mit den Sojern-Diensten zu ermöglichen, und wird vollständig verantwortlich für alle mit einem solchen Zugriff verbundenen Gebühren; (b) erkennen an, dass jeglicher Datenaustausch zwischen dem Kunden und Drittanbieterdiensten ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter erfolgt und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Drittanbieters für die Nutzung und Bereitstellung solcher Drittanbieterdienste unterliegt; und (c) stimmen zu, dass Sojern nicht für die daraus resultierende Offenlegung, Änderung oder Löschung von Kundendaten verantwortlich ist.
7.1 Kunde. Der Kunde erklärt und garantiert, dass: (i) er alle geltenden lokalen, staatlichen, nationalen und internationalen Gesetze einhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze über geistiges Eigentum und andere Eigentumsrechte, Datenschutz und Datenschutz sowie die US-Exportgesetze und -vorschriften; (ii) er über alle erforderlichen Genehmigungen verfügt, um: (a) auf die angegebenen Websites zuzugreifen und (b) den Werbeinhalt und alle anderen Inhalte, die der Kunde Sojern zur Verfügung stellt: (i) keine Rechte Dritter, einschließlich Patente, verletzt oder missbraucht, und wird dies auch in Zukunft nicht tun, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte, Veröffentlichungsrechte oder andere geistige Eigentums- oder Eigentumsrechte; und (ii) entspricht den Werberichtlinien von Sojern.
7.2 Sojern. Sojern erklärt und garantiert, dass es alle geltenden lokalen, staatlichen, nationalen und internationalen Gesetze einhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze über geistiges Eigentum und andere Eigentumsrechte, Datenschutz und Privatsphäre sowie die US-Exportgesetze und -vorschriften.
7.3 Sojern Professional Services. Sojern garantiert, dass die Professional Services auf kompetente und fachmännische Weise gemäß den anerkannten Branchenpraktiken und den hierin enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht werden. Wenn der Kunde Sojern jedoch nicht rechtzeitig Zugang zu den Kundenmaterialien gewährt, wird die Leistung von Sojern so lange entschuldigt, bis der Zugriff gewährt wird. Das einzige Rechtsmittel des Kunden bei einem Verstoß gegen diese Garantie besteht darin, Sojern innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Nichtkonformität der Professional Services schriftlich zu benachrichtigen. Nach Erhalt einer solchen Mitteilung wird Sojern nach Wahl von Sojern entweder wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Professional Services gemäß diesen Garantieanforderungen erneut zu erbringen, oder die betroffenen Professional Services kündigen und dem Kunden den anteiligen Betrag der Gebühren für die nicht erbrachten und nicht konformen Professional Services erstatten. In diesem Abschnitt werden die ausschließlichen Rechte und Rechtsmittel des Kunden sowie die alleinige Haftung von Sojern im Zusammenhang mit der Erbringung professioneller Dienstleistungen dargelegt.
7.3 Haftungsausschluss. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN, DIE IN DER VEREINBARUNG ENTHALTEN SIND: A) KEINE DER PARTEIEN GIBT ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN JEGLICHER ART AB, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, TATSÄCHLICH ODER AUFGRUND GESETZLICHER ODER GESETZLICHER BESTIMMUNGEN, IN WELCHER ANGELEGENHEIT AUCH IMMER; UND B) JEDE PARTEI LEHNT ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND TITEL. Darüber hinaus gibt es keine Garantie dafür, dass Sojern Services zu Klicks, Leads oder tatsächlichen Akquisitionen führt.
8.1 Definition von vertraulichen Informationen. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass alle geschäftlichen, technischen und finanziellen Informationen, die als „vertraulich“ oder „urheberrechtlich geschützt“ bezeichnet werden oder auf eine Weise offengelegt werden, die eine vernünftige Person die Vertraulichkeit der von einer Partei offengelegten Informationen verstehen würde („Offenlegende Partei“) an die andere Partei („Empfangende Partei“) im Rahmen einer Vereinbarung sind das vertrauliche Eigentum der offenlegenden Partei und ihrer Lizenzgeber (“Vertrauliche Informationen“). Die empfangende Partei ist gemäß diesem Abschnitt 8 nicht verpflichtet in Bezug auf Informationen, die: (i) ohne Verschulden der empfangenden Partei oder ihrer Mitarbeiter oder Vertreter leicht öffentlich zugänglich sind oder geworden sind; (ii) von einem Dritten erhalten werden, der rechtmäßig im Besitz dieser Informationen ist, und die empfangende Partei keine Kenntnis von Offenlegungsbeschränkungen hat, die diesen Dritten zur Offenlegung dieser Informationen unterliegen; (iii) von der offenlegenden Partei ohne Einschränkung der Offenlegung an Dritte weitergegeben werden; (iv) befand sich rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei ohne Einschränkungen vor der Offenlegung durch die andere Partei; oder (v) wurde unabhängig von Mitarbeitern oder Beratern der empfangenden Partei entwickelt, ohne sich auf solche vertraulichen Informationen zu verlassen.
8.2 Schutz vertraulicher Informationen. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gestattet, wird die empfangende Partei keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verwenden oder weitergeben (außer im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen dieser Partei aus dieser Vereinbarung). Die empfangende Partei hat die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen mit der gleichen Sorgfalt zu schützen, mit der sie ihre eigenen vertraulichen und geschützten Informationen schützt (in keinem Fall jedoch weniger als angemessene Sorgfalt). Die empfangende Partei kann vertrauliche Informationen an ihre Mitarbeiter, Berater und Vertreter weitergeben, die diese vertraulichen Informationen für die Zwecke dieser Vereinbarung nach vernünftigem Ermessen benötigen, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei sicherstellt, dass diese Mitarbeiter, Berater und Vertreter an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die im Wesentlichen den Verpflichtungen in diesem Abschnitt entsprechen. Die empfangende Partei haftet für jegliche Offenlegung vertraulicher Informationen durch ihre Mitarbeiter, Berater und Vertreter, die gegen diesen Abschnitt verstoßen.
8.3 Erzwungene Offenlegung. Die empfangende Partei kann vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, wenn sie gesetzlich oder behördlich dazu verpflichtet ist, sofern die empfangende Partei die offenlegende Partei im Voraus über eine solche erzwungene Offenlegung informiert (soweit gesetzlich zulässig) und angemessene Unterstützung auf Kosten der offenlegenden Partei bietet, falls die offenlegende Partei die Offenlegung anfechten möchte. Die empfangende Partei beschränkt jegliche Offenlegung vertraulicher Informationen gemäß diesem Abschnitt auf das unbedingt erforderliche Maß, um dem entsprechenden Ersuchen dieser Regierungsbehörde nachzukommen. Jede Offenlegung vertraulicher Informationen gemäß diesem Abschnitt hat keinen Einfluss auf die vertrauliche Behandlung dieser offengelegten vertraulichen Informationen.
8.4 Abhilfemaßnahmen. Die empfangende Partei erklärt sich damit einverstanden, dass ein Verstoß gegen diesen Abschnitt der offenlegenden Partei einen unmittelbaren und irreparablen Schaden zur Folge haben kann, der allein durch Geldentschädigung nicht ausgeglichen werden kann. Daher ist die offenlegende Partei im Falle eines solchen Verstoßes berechtigt, angemessene Abhilfe zu verlangen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine einstweilige Verfügung, eine einstweilige Verfügung oder eine einstweilige Verfügung, ohne dass eine Bürgschaft oder eine andere Sicherheit hinterlegt werden muss.
9.1 Kunde. Der Kunde wird Sojern und seine leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter vor allen Ansprüchen, Anklagen, Beschwerden, Verfahren, Schäden (direkt oder indirekt), Verlusten, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben (einschließlich Gerichtskosten und angemessener Anwaltskosten) („Ansprüche“) verteidigen, entschädigen und schadlos halten, die auf folgende Weise entstehen oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen: (i) eine Vertragsverletzung durch den Kunden (einschließlich dieser Bedingungen)); (ii) den Anzeigeninhalt oder andere Inhalte, die der Kunde Sojern zur Verfügung gestellt hat; oder (iii) Anweisungen des Kunden an Sojern oder einen Dritten für die Implementierung von Sojern Technology auf bestimmten Websites, Buchungsmaschinen oder Diensten.
9.2 Sojern. Sojern verteidigt, entschädigt und schadlos hält den Kunden und seine leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter von allen Ansprüchen frei, die sich aus einer Behauptung Dritter ergeben oder sich in irgendeiner Weise darauf beziehen, dass i) die Sojern-Technologie Rechte Dritter verletzt, verletzt oder veruntreut, einschließlich Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte, Veröffentlichungsrechte oder andere geistige Eigentums- oder Eigentumsrechte; oder ii) Grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von Sojern im Rahmen einer Vereinbarung. Ungeachtet des Vorstehenden haftet Sojern nicht für Ansprüche, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde oder sein Nutzer die Sojern-Technologie mit Waren und Dienstleistungen Dritter kombiniert, die Spezifikationen, Designs oder Anweisungen des Kunden eingehalten haben oder dass der Kunde die Sojern-Technologie nicht in der Dokumentation beschrieben oder anderweitig von Sojern autorisiert hat. Falls ein Teil der Sojern-Technologie Gegenstand eines Anspruchs sein sollte, hat Sojern die Möglichkeit, auf eigene Kosten: i) die Technologie so zu modifizieren, dass sie keine Rechte verletzt, oder ii) sich das Recht zu verschaffen, die Technologie weiterhin zu nutzen. Wenn diese Optionen nicht möglich sind, erstattet Sojern dem Kunden anteilig alle im Voraus bezahlten Gebühren für die rechtsverletzende Sojern-Technologie, die Sojern im Rahmen der Vereinbarung erhalten hat und die dem ungenutzten Teil der Laufzeit (Bestellung) entsprechen. Die in diesem Abschnitt 9 dargelegten Rechtsbehelfe sind die einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelfe des Kunden im Falle einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter gemäß diesen Bedingungen durch Sojern.
9.3 Verfahren. Die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien in diesem Abschnitt setzen Folgendes voraus: a) dass die entschädigte Partei den Anspruch unverzüglich schriftlich mitteilt und in angemessener Weise kooperiert und in diesem Zusammenhang informiert, und b) die entschädigende Partei die alleinige Kontrolle und Befugnis hat, einen solchen Anspruch zu verteidigen, beizulegen oder zu gefährden, aber ohne die schriftliche Zustimmung der entschädigten Partei keinen Vergleich zu treffen (dies darf nicht unangemessen verzögert werden). Die entschädigende Partei stellt die entschädigten Parteien frei von: i) allen Schäden, Kosten und Anwaltskosten, die einer von ihnen im Zusammenhang mit einem Anspruch letztlich zugesprochen wurden; ii) allen Auslagen (einschließlich angemessener Anwaltskosten); iii) und allen Beträgen, zu deren Zahlung die entschädigende Partei bei der Begleichung von Ansprüchen gemäß diesem Abschnitt bereit war, an Dritte zu zahlen.
Sofern nicht gesetzlich verboten, haften Sojern oder eines seiner verbundenen Unternehmen gegenüber dem Kunden oder Dritten in keinem Fall für besondere, indirekte, zufällige, strafbare, beispielhafte oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus oder in Verbindung mit: (i) der Nutzung oder Unfähigkeit der Nutzung der Sojern-Dienste ergeben; (i) jeglichen Inhalt, der über die Sojern-Dienste zur Verfügung gestellt wird; oder (iii) in Verbindung mit jede Vereinbarung, die diese Bedingungen beinhaltet, unabhängig von der Art der Handlung, ob vertraglich, unerlaubte Handlung, verschuldensunabhängige Haftung oder auf andere Weise, auch wenn Sojern wurde auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen oder ist sich dessen bewusst. Wenn Sojern für Schäden oder Verluste haftbar gemacht wird, die sich aus einer Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Verbindung stehen, übersteigt die Haftung von Sojern für Schäden oder Verluste, die sich aus einer Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen, in keinem Fall den Betrag, den der Kunde für die Erbringung der Sojern-Dienste in den sechs (6) Monaten unmittelbar vor dem Datum der Reklamation gezahlt hat, oder eintausend (1.000) US-Dollar, je nachdem, welcher größer. In Rechtsordnungen, die die in diesen Bedingungen dargelegte Haftungsbeschränkung nicht zulassen, ist die Haftung von Sojern auf den größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang beschränkt.
11,1 Sojern behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, indem die geänderten Bedingungen auf der Sojern-Website mit dem im Titel angegebenen Änderungsdatum verfügbar gemacht werden. Ungeachtet des Vorstehenden wird Sojern wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um wesentliche Änderungen dieser Bedingungen bekannt zu geben, wenn solche Änderungen in Kraft treten, indem eine Mitteilung in den aktualisierten Bedingungen oder im Kundenkonto veröffentlicht wird (wie von Sojern nach eigenem Ermessen entschieden). Die fortgesetzte Nutzung der Sojern-Dienste durch den Kunden gilt als Annahme dieser geänderten Bedingungen. Wenn eine Änderung für den Kunden nicht akzeptabel ist, besteht das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden darin, alle Verträge zu kündigen, die diese Bedingungen enthalten. Alle ausgehandelten Änderungen dieser Bedingungen müssen in einem gegengezeichneten Schriftstück zum Ausdruck gebracht werden.
11.2 Bestellformular. Sofern hier nicht anders angegeben, können Bestellformulare nur geändert werden: (i) durch vom Kunden veranlasste Änderungen am Kundenkonto (falls zutreffend); oder (ii) durch gegengezeichnete Änderungen oder ein neues Bestellformular, (iii) oder durch Dokumente, die die Zustimmung zu neuen Bedingungen zwischen den Parteien bestätigen.
Diese Bedingungen beginnen, wenn der Kunde die Bedingungen akzeptiert oder unterzeichnet, und bleiben für die Dauer aller Bestellformulare und/oder Leistungsbeschreibungen in Kraft, in die sie aufgenommen wurden („Laufzeit“). Sofern in der Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, kann jede Partei diese Vereinbarung (en) kündigen: (i) ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von sieben (7) Tagen, die per E-Mail erfolgen kann, oder (ii) mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung, wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen erheblich verletzt und nicht innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt der Mitteilung über eine solche wesentliche Verletzung Abhilfe schafft. Die Parteien vereinbaren, dass die Abschnitte, in denen Zahlungsverpflichtungen, Datenschutz, vertrauliche Informationen, Zusicherungen und Garantien, Schadensersatz, Haftungsausschlüsse, Haftungsbeschränkungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen behandelt werden, auch nach Ablauf oder Kündigung gelten. Unmittelbar nach einer Kündigung aus irgendeinem Grund wird i) der Zugang des Kunden zum Sojern-Service beendet und der Kunde wird umgehend jegliche Nutzung der vertraulichen Informationen von Sojern einstellen, ii) Der Kunde wird umgehend, jedoch nicht später als 15 Tage nach der Kündigung, alle vor der Kündigung fälligen Gebühren vollständig zahlen.
Für den Fall, dass der Kunde an einem Verkauf, einer Fusion, Übertragung oder Konsolidierung seiner Vermögenswerte beteiligt ist (zusammen ein „Kontrollwechsel“), sind alle Verträge (einschließlich dieser Bedingungen und aller Zahlungsverpflichtungen) nach Abschluss einer solchen Transaktion für den jeweiligen Käufer, Nachfolger, Übernehmer oder Zessionar des Kunden (der „neue Eigentümer“) bindend. Sojern kann die Verträge frei abtreten. Der Kunde wird sich nach besten Kräften bemühen, Sojern mindestens fünfzehn (15) Tage vor Abschluss eines Kontrollwechsels zu informieren. Diese schriftliche Mitteilung muss die Kontaktinformationen des neuen Eigentümers enthalten. Wenn der Kunde Sojern nicht über den Kontrollwechsel informiert, behält sich Sojern das Recht vor, dem Kunden die vor dem Kontrollwechsel angefallenen Gebühren in Rechnung zu stellen.
Sojern und Customer sind unabhängige Auftragnehmer. Zwischen den Parteien besteht kein Joint Venture-, Partnerschafts-, Vertretungs- oder Treuhandverhältnis, und die Parteien beabsichtigen nicht, durch Ausführung von Verträgen eine solche Beziehung aufzubauen.
LESEN SIE DIESEN ABSCHNITT SORGFÄLTIG DURCH, DA ER DIE PARTEIEN VERPFLICHTET, IHRE STREITIGKEITEN ZU SCHLICHTEN, UND DIE ART UND WEISE EINSCHRÄNKT, IN DER EINE PARTEI VON DER ANDEREN PARTEI RECHTSBEHELFE EINLEGEN KANN. Bei Streitfällen mit Sojern erklärt sich der Kunde damit einverstanden, zuerst Kontakt aufzunehmen legal@sojernlegal.com und versuchen, den Streit mit Sojern beizulegen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Parteien nach dreißig (30) Tagen nicht in der Lage sind, eine Streitigkeit oder ein Anspruch im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder einem Verstoß gegen diese Vereinbarung beizulegen, werden durch ein Schiedsverfahren in der Stadt San Francisco, Kalifornien, durch ein verbindliches Schiedsverfahren von JAMS, Inc. („JAMS“) im Rahmen der dann für JAMS geltenden optionalen beschleunigten Schiedsverfahren beigelegt. JAMS kann kontaktiert werden unter www.jamsadr.com. Jede Vergabe im Zusammenhang mit einer von Sojern, Inc. unterzeichneten Vereinbarung wird gemäß den Gesetzen des Bundesstaates Kalifornien ausgelegt, ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Bestimmungen. Jeder erteilte Schiedsspruch ist endgültig, bindend und endgültig. Ein Urteil über den ergangenen Schiedsspruch kann vor jedem dafür zuständigen Gericht gefällt werden. Es wird vereinbart, dass die unterlegene Partei einer solchen Klage der obsiegenden Partei alle mit der Klage verbundenen Kosten, angemessene Anwaltsgebühren und Auslagen der obsiegenden Partei zahlt. In Bezug auf alle von Sojern Limited unterzeichneten Verträge werden diese gemäß den Gesetzen von England und Wales ausgelegt, ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Bestimmungen. In Bezug auf alle von Sojern Intl Limited unterzeichneten Verträge werden diese gemäß den Gesetzen der Republik Irland ausgelegt, ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Bestimmungen. Ungeachtet dessen kann jede Partei vor jedem zuständigen Gericht, an dem die andere Partei ihren Wohnsitz oder ihren Hauptsitz hat, eine Unterlassungsverfügung oder einen anderen angemessenen Rechtsbehelf zum Schutz oder zur Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte dieser Partei beantragen.
Die zwischen Sojern und dem Kunden abgeschlossene (n) Vereinbarung (en) stellen die vollständige und ausschließliche (n) Vereinbarung (en) zwischen Sojern und dem Kunden in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle vorherigen und gleichzeitigen Vereinbarungen, Mitteilungen und Absprachen (sowohl schriftlich als auch mündlich) zu diesem Gegenstand. Wenn eine Bestimmung einer Vereinbarung (einschließlich dieser Bedingungen) als ungültig oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar erachtet wird, wird diese Bestimmung auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt oder gestrichen, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Wenn eine der Parteien beschließt, die strikte Erfüllung eines Rechts oder einer Bestimmung aus einer Vereinbarung (einschließlich dieser Bedingungen) nicht durchzusetzen, wird dies nicht als Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung ausgelegt. Die Parteien erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Mitteilungen in elektronischem Format (z. B. E-Mail oder PDF) ein akzeptables Mittel zur Mitteilung im Rahmen dieser Bedingungen sind.
Sofern in diesem Serviceplan für die Mediendienste nichts anderes festgelegt ist, haben großgeschriebene Begriffe die Bedeutung, die ihnen in der Vereinbarung zugewiesen wurde. Die unten beschriebenen spezifischen Bedingungen gelten nur, wenn Mediendienste erworben werden.
„Kampagnen der Kommission“ bezeichnet die Kampagnen, bei denen der Sojern-Service genutzt wird, der es den Unterkünften ermöglicht, eine Provision für Buchungen zu zahlen, die von Sojern vorgenommen werden (z. B. Bezahlung beim Aufenthalt).
„Programmatische Dienste“ bezeichnet das Angebot an programmatischen Display-Werbedienstleistungen von Sojern, zu denen unter anderem Display-, Video- und native Werbung auf mehreren Plattformen gehören können.
„Facebook-Dienste“ bedeutet, dass Sojern die Facebook-Werbekampagnen des Kunden über das Facebook Business Manager-Konto von Sojern verwaltet, wobei der Kunde Sojern erlaubt, Medien und Anzeigeninventar in seinem Namen zu kaufen, und Sojern die Medienkosten trägt, die mit der Nutzung der Facebook-Dienste verbunden sind.
„Metasuchdienste“ bezeichnet die von Sojern angebotenen Metasuche-Marketingdienstleistungen.
„Programmatische Dienste“ bezeichnet das Angebot an programmatischen Display-Werbedienstleistungen von Sojern, zu denen unter anderem Display-, Video- und native Werbung auf mehreren Plattformen gehören können.
„SEM-Dienste“ bezeichnet Suchmaschinenmarketing-Dienstleistungen von Sojern.
„Sojern-gesteuerte Buchungen“ bezeichnet Buchungen, die von Kunden über die vom Kunden angegebene (n) Website (n) oder Buchungsmaschinen initiiert wurden und die den Sojern Services zugeordnet werden können.
2.1 Der Kunde stellt Sojern den Werbeinhalt und gegebenenfalls andere Kundenmaterialien zur Verfügung, die von Sojern vernünftigerweise angefordert werden, damit Sojern seine Pflichten gemäß den geltenden Verträgen erfüllen kann. Alle vom Kunden bereitgestellten Werbeinhalte müssen den folgenden Bedingungen entsprechen Sojern's Richtlinien. Sojern behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Werbeinhalte jederzeit abzulehnen oder aus dem Sojern Network zu entfernen. Sojern wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um die Zustimmung des Kunden zu den von Sojern erstellten Inhalten vor der Verbreitung im Sojern-Netzwerk einzuholen; vorausgesetzt, dass der Kunde die von Sojern erstellten Inhalte (und immaterielle Variationen davon) nicht ausdrücklich ablehnt, gilt dies als Zustimmung des Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Sojern nach eigenem Ermessen: (i) die vom Kunden bereitgestellten Werbeinhalte in Bezug auf Größe und Format der Anzeigeninhalte bearbeiten und (ii) die Leistung von Varianten von Anzeigeninhalten (z. B. Außenbilder im Vergleich zu Raumbildern) testen kann, um die Leistung der Mediendienste zu optimieren.
3.1 Sojern behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Bereitstellung und Menge aller Funktionen oder Teile der Mediendienste auf eine Person, Organisation oder ein geografisches Gebiet zu beschränken. Sojern behält sich außerdem das Recht vor, die Sojern Technology oder das Sojern Network oder Teile davon jederzeit und aus beliebigem Grund mit oder ohne vorherige Ankündigung an den Kunden und ohne Haftung gegenüber dem Kunden oder Dritten zu ändern, zu ergänzen, auszusetzen, zu unterbrechen oder zu beenden.
3.2 Sojern wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass: (i) das Sojern-Netzwerk keine Websites enthält, die pornografischer, verleumderischer, obszöner oder illegaler Natur sind, und (ii) auf Wunsch des Kunden keine Werbeinhalte neben Wettbewerbern des Kunden erscheinen, aber da Sojern die Websites innerhalb des Sojern-Netzwerks nicht besitzt oder betreibt, gibt Sojern keinerlei Garantie oder Garantie, dass Werbeinhalte nicht in solchen Kontexten angezeigt werden. Sojern lehnt ausdrücklich jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ab und der Kunde verzichtet hiermit auf alle gesetzlichen oder bildlichen Rechte oder Rechtsmittel, die dem Kunden diesbezüglich gegen Sojern zustehen könnten. Das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden in Bezug auf i) lautet wie folgt:
3.3 Ausschließlich in Bezug auf Kommissionskampagnen wird Sojern sich nach besten Kräften bemühen, die Werbeinhalte im Sojern-Netzwerk bereitzustellen; allerdings unter der Voraussetzung, dass keine Garantie dafür besteht, dass Werbeinhalte ausgeliefert werden. Die Platzierung der Werbeinhalte im gesamten Sojern-Netzwerk sowie die Priorität und Häufigkeit, mit der die Werbeinhalte für Kampagnen von Kommission bereitgestellt werden, liegen im alleinigen Ermessen von Sojern.
4.1 SEM-Dienste können dem Kunden auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zur Verfügung gestellt werden (was nur in Bezug auf Provisionskampagnen per E-Mail erfolgen kann). Wenn der Kunde Sojern mit der Erbringung von SEM-Diensten beauftragt (sofern verfügbar), gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen:
5.1 Facebook-Dienste können dem Kunden auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zur Verfügung gestellt werden (was nur in Bezug auf Provisionskampagnen per E-Mail erfolgen kann). Wenn der Kunde Sojern mit der Bereitstellung von Facebook-Diensten beauftragt (sofern verfügbar), gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen:
6.1 Metasuchdienste können dem Kunden auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zur Verfügung gestellt werden (was nur in Bezug auf Provisionskampagnen per E-Mail erfolgen kann). Wenn der Kunde Sojern mit der Bereitstellung von Metasuchdiensten beauftragt (sofern verfügbar), gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen:
7.1 Ausschließlich in Bezug auf Provisionskampagnen ist der Kunde dafür verantwortlich, Sojern für Buchungen von Sojern gemäß den Zahlungsbedingungen der jeweiligen Vereinbarung (en) zu bezahlen (die „Kommission“). Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, sind erstattungsfähige Stornierungen und „Nichterscheinen“ möglich („Qualifizierende Ausschlüsse“) wird nicht der Kommission unterstehen.
7.2 Sojern verfolgt und meldet Buchungen, die von Sojern für den jeweils aktuellen Monat getätigt wurden, über das Kundenkonto (das „Buchungsbericht“). Der Kunde ist dafür verantwortlich, das Kundenkonto zu verwenden, um die Buchungsberichte mit den Aufzeichnungen des Kunden über qualifizierende Ausschlüsse abzugleichen, um die endgültige monatliche Provision zu ermitteln. Die Buchungsberichte werden jeden Monat im Kundenkonto verfügbar sein und täglich aktualisiert werden. Der Kunde kann qualifizierende Ausschlüsse vom ersten Tag eines jeden Monats bis zum achten (8.) Tag des folgenden Kalendermonats im Kundenkonto abgleichen. Die Provisionsberechnungen für jeden Monat gelten ab dem neunten (9.) Tag des darauffolgenden Kalendermonats als endgültig und unangefochten. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind keine weiteren Abstimmungen oder Anpassungen der Provision zulässig. Nach der Berechnung der endgültigen Provision für jeden Monat stellt Sojern dem Kunden die endgültige Provision in Rechnung. Alle Rechnungen werden in der im Bestellformular angegebenen Währung ausgestellt und, sofern in einem Bestellformular nicht anders angegeben, exklusive Umsatz-, Mehrwertsteuer- oder ähnlicher Steuern, die vom Kunden zu dem Zeitpunkt und in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise zu zahlen sind. Rechnungen werden am oder ungefähr am zehnten (10.) Tag eines jeden Kalendermonats an die vom Kunden im Kundenkonto angegebene Kontaktadresse gesendet. Alle Streitigkeiten über die Richtigkeit der Rechnung müssen Sojern innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich mitgeteilt werden.
7.3 Wirkung der Kündigung. Nach Beendigung einer Provisionskampagne stellt Sojern dem Kunden eine Rechnung aus, in der die endgültige Provision ausgewiesen ist. Die endgültige Provision umfasst: alle verbleibenden Buchungen von Sojern-Driven, die nicht in Rechnung gestellt wurden, abzüglich der Stornierungsrate für Kundenunterkünfte im Rahmen der Vereinbarung für die letzten drei (3) Monate (wodurch die endgültige Provision berechnet wird und die endgültige Rechnung nicht abgeglichen wird). Für den Fall, dass der Kunde vor der Kündigung keine Aufzeichnungen über Buchungen oder Stornierungen von Sojern Driven hat, wird die Rechnung für die endgültige Provision die Anwendung der von Sojern Analytics ermittelten Standardstornierungsrate für die geografische Region des Kunden widerspiegeln.
Sofern in diesem Serviceplan für die Guest Experience Solutions nichts anderes festgelegt ist, haben großgeschriebene Begriffe die Bedeutung, die ihnen in der Vereinbarung zugewiesen wurde. Die unten beschriebenen spezifischen Bedingungen gelten nur, wenn Guest Experience Solutions erworben werden.
1. Definitionen
„Endbenutzerinformationen“ bezeichnet die Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und andere erforderliche personenbezogene Daten von Kunden oder deren Endkunden und Besuchern (zusammen „Endnutzer“), die ihrer Bereitstellung zugestimmt haben ichInformationen und Empfang solcher Nachrichten von den Guest Experience Solutions.
2. Zusätzliche Nutzungsbedingungen und Pflichten des Kunden. Die Guest Experience Solutions müssen gemäß der Dokumentation konfiguriert werden, damit die Dienste ordnungsgemäß funktionieren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Sojern Endbenutzern, die dem Empfang solcher Nachrichten und der Bereitstellung ihrer Endbenutzerinformationen zugestimmt haben, Nachrichten, Kundenbeziehungsmanagement und andere Funktionen zur Verfügung stellt. Der Kunde muss Benutzer benennen, die berechtigt sind, die Sojern-Plattform zu verwalten, zu konfigurieren und auf Berichte und Erkenntnisse aus den Guest Experience Solutions zuzugreifen, vorbehaltlich der hier aufgeführten Nutzungsbeschränkungen und Einschränkungen, die im Bestellformular oder auf der Website von Sojern angegeben sind, wie z. B. Beschränkungen der Anzahl von Nachrichten, Zimmern oder Immobilien („Nutzungsbeschränkungen“). Für jede Nutzung, die über die Nutzungsbeschränkungen hinausgeht, werden dem Kunden die entsprechenden Gebühren in Rechnung gestellt, und er kann während der Laufzeit bei Bedarf im Rahmen einer Änderung zusätzliche Lizenzen hinzufügen, sofern die entsprechenden zusätzlichen Gebühren zu zahlen sind. Der Zugang zu Guest Experience Solutions kann nicht gemeinsam genutzt werden (kann aber einem neuen Benutzer zugewiesen werden, der eine Person ersetzt, die keinen Zugriff mehr auf GES benötigt). Die Lizenzierung erfolgt pro Zimmer oder Objekt. Die Nutzung der Guest Experience Solutions durch den Kunden kann jederzeit ausgesetzt werden, wenn der Kunde gegen Bestimmungen der Vereinbarung verstößt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichtzahlung fälliger Gebühren. Die Guest Experience Solutions können weiteren Einschränkungen unterliegen, die in der Dokumentation dargelegt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beschränkungen des Festplattenspeichers, der Rate eingehender E-Mail-Anfragen, der Anzahl eingehender Aufrufe, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums an die API zulässig sind, der Anzahl der ausgehenden Aufrufe, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums an die API eines Kunden innerhalb eines bestimmten Zeitraums getätigt werden, der Anzahl der Nachrichten, die GES innerhalb eines bestimmten Zeitraums an den Endbenutzer sendet. Der Kunde erkennt an, dass die Überschreitung dieser anderen Beschränkungen zu Fehlfunktionen von GES führen kann, zusätzliche Gebühren anfallen oder zur Aussetzung der Guest Experience Solutions führen kann, bis die Anforderungen eingehalten werden.
3. GES Bestellungen und Bezahlung. Sofern nicht im jeweiligen Bestellformular anders angegeben, zahlt der Kunde alle mit einem Bestellformular verbundenen Gebühren gemäß den folgenden Bestimmungen: (a) Die Gebühren werden im Voraus für jährliche, im Voraus bezahlte Tarife in Rechnung gestellt; (b) die erste Rechnung entspricht der Startdatum des Abonnements (wie im Bestellformular definiert); (c) Die Zahlung ist innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Eine vollständig ausgeführte Bestellung ist nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung vorgesehen, und die im Bestellformular angegebene Laufzeit ist eine kontinuierliche und nicht teilbare Verpflichtung für die gesamte Laufzeit der Laufzeit.
4. Verwendung von Endbenutzerinformationen. Der Kunde behält alle Rechte, Titel und Interessen an End Benutzerinformationen und alle darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte. Nichts in dieser Vereinbarung überträgt Sojern ein Eigentums- oder Nutzungsrecht an den Endbenutzerinformationen, mit Ausnahme der hier aufgeführten beschränkten Lizenz. Sojern kann die Endbenutzerinformationen in aggregierter, anonymisierter Weise erheben, speichern und verwenden, wie in Abschnitt 2.3 der Nutzungsbedingungen vorgesehen, und in Übereinstimmung mit der GES-Datenschutzrichtlinie unter https://www.sojern.com/privacy/ges-privacy-policy. Der Kunde und Sojern sind sich einig, dass die Verarbeitung aller personenbezogenen Daten im Rahmen der Guest Experience Solutions gemäß den Bestimmungen der Datenschutzvereinbarung erfolgt, die hier wie folgt dargelegt sind Ausstellung B.
5. Garantie im Zusammenhang mit der Verwendung von SMS. Die Guest Services Solutions bieten Kunden die Möglichkeit, SMS und andere Arten von Nachrichten zu senden und zu empfangen („Nachrichten“). Der Kunde erklärt und gewährleistet, dass er (i) die Einwilligungen von jedem Endnutzer, der Nachrichten erhält, erhält und diese auch wahrnimmt, (ii) Verfahren für jeden Endnutzer zur Abmeldung von der Teilnahme an Nachrichten einhält und dass der Kunde nach erfolgter Abmeldung keinen Endnutzer erneut für Messaging anmelden wird, bis eine neue, erneute Einwilligung eingegangen ist, und (iii) bei der Nutzung der Dienste durch den Kunden alle geltenden Gesetze in Bezug auf Messaging einhalten wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Telefonkonsumenten Schutzgesetz und CAN-SPAM. Der Kunde ist für die Einhaltung der Messaging-Gesetze und der damit verbundenen Datenschutzgesetze verantwortlich.
6. Support- und Servicegarantie
6.1 Sojern unterstützt die Guest Experience Solutions gemäß dem jeweiligen Plan, den der Kunde im Bestellformular ausgewählt hat.
6.2 Sojern garantiert, dass die Guest Experience Solutions gemäß dem hier dargelegten Service Level Agreement (SLA) als Anlage A, dass das alleinige Rechtsmittel bei Verletzung dieser Garantie oder bei Nichterfüllung der Dienste in der SLA festgelegt ist.
7. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung für GES. Auf dem Bestellformular ist die Laufzeit der bestellten Guest Experience Solutions angegeben. Wenn keine angegeben ist, beträgt die Laufzeit ein (1) Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens der Bestellung. Am Ende jeder Laufzeit verlängert sich die zugehörige Bestellung automatisch um ein weiteres Jahr zu den Preisen, die dem Kunden mindestens sechzig (60) Tage vor Ablauf dieser Laufzeit mitgeteilt wurden (oder zu den gleichen Preisen wie bei der vorherigen Laufzeit, falls keine neuen Preise angegeben wurden), es sei denn, der Kunde teilt dem Kundenvertreter von GES mindestens dreißig (30) vor dem Verlängerungsdatum eine E-Mail mit. Sojern sendet die Verlängerungsmitteilung an die im Kundenkonto angegebene Kontakt-E-Mail, sofern Sojern nicht über eine andere informiert wird. Die hinterlegte Zahlungskartennummer des Kunden wird für die GES-Verlängerungslaufzeit gemäß den in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen belastet.
7.1 Kündigung. Jede Partei kann sich dafür entscheiden, den Vertrag und alle Bestellungen jederzeit aus beliebigem Grund mit einer Frist von sechzig Tagen (60) schriftlich zu kündigen, vorausgesetzt, dass bei Kündigung durch den Kunden: (i) der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der im Voraus bezahlten Gebühren hat; und (ii) alle verbleibenden Gebühren, die ausstehen oder während der Kündigungsfrist für eine dann aktuelle Bestellung anfallen, sofort fällig und zahlbar werden. Jede Partei kann diese Vereinbarung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen im Voraus schriftlich an die andere Partei kündigen, wenn ein wesentlicher Verstoß nach Ablauf dieser Frist noch nicht behoben wurde. Unmittelbar nach Kündigung der Vereinbarung aus beliebigem Grund stellt der Kunde die Nutzung der Guest Experience Solutions ein, zahlt alle bei der Kündigung fälligen Gebühren vollständig und gibt alle Kopien der vertraulichen Informationen von Sojern zurück oder vernichtet sie. Nach Ablauf oder Kündigung des Vertrags, aus welchem Grund auch immer, wird das Kundenkonto deaktiviert. Alle Bestimmungen des Vertrags, die ihrer Natur nach die Kündigung oder Kündigung des Vertrags überdauern sollten, gelten auch nach der Kündigung oder Kündigung des Vertrags.
Dieses GES Level Agreement („SLA“) gilt für Ihre Nutzung der Guest Experience Solutions und unterliegt den Guest Experience Solutions Nutzungsbedingungen (die „Vereinbarung“).
Sofern wir in dieser SLA nicht ausdrücklich etwas anderes angeben, unterliegt diese SLA den Bedingungen der Vereinbarung, und Sie können sich die Vereinbarung ansehen, um Begriffe in Großbuchstaben zu definieren. Sojern, Inc. behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieses SLA gemäß der Vereinbarung zu ändern.
DIESER ZUSATZ ZUR DATENVERARBEITUNG („DPA“) wird am Datum des Inkrafttretens des Nachtrags abgeschlossen von und zwischen: (1) Sojern, Inc. („Sojern“); und (2) dem Unternehmen oder der anderen Person, die eine Gegenpartei der Vereinbarung ist (wie unten definiert), in die diese DPA aufgenommen wurde und deren Teil sie ist („Kunde“), zusammen die „Parteien“ und jeweils ein „Partei“.
1.2 Sofern in diesem DPA nicht anders definiert, haben alle großgeschriebenen Begriffe in diesem DPA die Bedeutung, die ihnen in der Vereinbarung zugewiesen wurde.
2. UMFANG DIESES NACHTRAGS ZUR DATENVERARBEITUNG
2.1 Diese Datenschutzvereinbarung gilt für die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch Sojern im Rahmen der Vereinbarung.
2.2 Anhang 2 (Europäischer Anhang) zu diesem DPA gilt nur, wenn und soweit die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch Sojern im Rahmen der Vereinbarung der DSGVO unterliegt.
2.3 Anlage 3 (Anlage zu Kalifornien) zu diesem DPA gilt nur, wenn und soweit die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch Sojern im Rahmen der Vereinbarung dem CCPA unterliegt, in Bezug auf den Kunden ein „Unternehmen“ ist (wie im CCPA definiert).
3. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER KUNDENDATEN
3.1 Sojern verarbeitet personenbezogene Kundendaten nur auf Anweisung des Kunden oder gemäß den geltenden Gesetzen.
3.2 Der Kunde weist Sojern an, personenbezogene Kundendaten so zu verarbeiten, wie es für die Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden gemäß und gemäß der Vereinbarung erforderlich ist.
3.3 Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch Sojern (einschließlich der jeweiligen Rollen der Parteien im Zusammenhang mit dieser Verarbeitung) in Anlage 1 (Einzelheiten zur Datenverarbeitung) der DPA beschrieben sind.
4. SAURIERTES PERSONAL
Sojern ergreift wirtschaftlich angemessene Maßnahmen, um die Zuverlässigkeit aller Mitarbeiter von Sojern zu überprüfen, die personenbezogene Kundendaten verarbeiten, und schließt mit allen Mitarbeitern von Sojern, die personenbezogene Kundendaten verarbeiten, schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarungen ab, die keinen beruflichen oder gesetzlichen Vertraulichkeitspflichten unterliegen.
5. SICHERHEIT
5.1 Sojern implementiert und unterhält technische und organisatorische Maßnahmen in Bezug auf personenbezogene Kundendaten, um die personenbezogenen Daten des Kunden vor versehentlicher oder unrechtmäßiger Zerstörung, Verlust, Änderung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugriff zu schützen, wie in Anhang 4 (Sicherheitsmaßnahmen) beschrieben (die „Sicherheitsmaßnahmen“).
5.2 Sojern kann die Sicherheitsmaßnahmen von Zeit zu Zeit aktualisieren, sofern die aktualisierten Maßnahmen den allgemeinen Schutz der personenbezogenen Kundendaten nicht wesentlich beeinträchtigen.
6. UNTERVERARBEITUNG
6.1 Der Kunde ermächtigt Sojern generell, Unterauftragsverarbeiter gemäß diesem Abschnitt 6 zu ernennen.
6.2 Sojern kann weiterhin die Unterauftragsverarbeiter verwenden, die zum Zeitpunkt dieses DPA bereits von Sojern beauftragt wurden (da diese Unterauftragsverarbeiter zusammen mit ihren jeweiligen Funktionen und Standorten in der Liste der Unterauftragsverarbeiter in Anlage 5 aufgeführt sind (die „Liste der Unterauftragsverarbeiter“).
6.3 Sojern informiert den Kunden vorab schriftlich über die Ernennung eines vorgeschlagenen Unterauftragsverarbeiters, einschließlich angemessener Einzelheiten zu der vom Unterauftragsverarbeiter durchzuführenden Verarbeitung, indem es den Kunden per E-Mail über die Änderungen an der Liste der Unterauftragsverarbeiter informiert, die an die in Anlage 1 (Angaben zur Datenverarbeitung) angegebene Kontaktstelle des Kunden gesendet wird. Das Unternehmen kann Einspruch gegen einen neuen Unterauftragsverarbeiter erheben, indem es einen Einspruch per E-Mail an sojernprivacy@Sojern.com mit der Betreffzeile „Einspruch gegen den Unterauftragsverarbeiter“, zusammen mit dem Namen eines Kontakts, dem Namen des Unternehmens, dem Namen des Produkts oder der Dienstleistung von Sojern, dem Namen des Unterauftragsverarbeiters und einem berechtigten Einspruchsgrund. Wenn der Kunde nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach einer Aktualisierung der Liste der Unterauftragsverarbeiter Einwände erhebt, gelten die neuen Unterauftragsverarbeiter als akzeptiert. Wenn das Unternehmen vernünftigerweise Einwände gegen eine Änderung erhebt und Sojern nicht in der Lage ist, diesen Einwand zu lösen, kann das Unternehmen den Vertrag und die DPA kündigen.
6.4 In Bezug auf jeden Unterauftragsverarbeiter unterhält Sojern einen schriftlichen Vertrag zwischen Sojern und dem Unterauftragsverarbeiter, der Bedingungen enthält, die mindestens ein gleichwertiges Schutzniveau für personenbezogene Kundendaten bieten wie die in dieser DPA festgelegten (einschließlich der Sicherheitsmaßnahmen).
10. RECHTE AN DER PRÜFUNG
10.1 Sojern stellt dem Kunden auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die Sojern (nach vernünftigem Ermessen) unter den gegebenen Umständen für angemessen hält, um die Einhaltung dieser DPA und der geltenden Datenschutzgesetze nachzuweisen.
10.2 Vorbehaltlich der Abschnitte 10.3 bis 10.4 wird Sojern für den Fall, dass der Kunde (nach vernünftigem Ermessen handelt) in der Lage ist, Unterlagen dafür vorzulegen, dass die von Sojern gemäß Abschnitt 10.1 zur Verfügung gestellten Informationen unter den gegebenen Umständen nicht ausreichen, um die Einhaltung dieser Datenschutzvereinbarung durch Sojern nachzuweisen, Audits durch den Kunden oder einen vom Kunden beauftragten Prüfer in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch Sojern zu ermöglichen und zu diesen beizutragen.
10.3 Vor der Durchführung eines Audits muss der Kunde einen detaillierten Auditplan vorlegen, der die vertrauliche Behandlung aller im Zusammenhang mit dem Audit ausgetauschten Informationen sowie aller Berichte über die Ergebnisse oder Feststellungen vorsieht. Der vorgeschlagene Auditplan muss den vorgeschlagenen Umfang, die Dauer und den Zeitplan der Prüfung beschreiben. Sojern wird mit dem Kunden zusammenarbeiten, um einen endgültigen Auditplan zu vereinbaren. Nach Abschluss des Audits wird der Kunde Sojern umgehend die Ergebnisse des Audits mitteilen.
10.4 Wenn die Kontrollen oder Maßnahmen, die im Rahmen des angeforderten Audits bewertet werden sollen, in einem SOC 2 Typ 2-, ISO-, NIST- oder ähnlichen Auditbericht behandelt werden, der von einem qualifizierten externen Prüfer innerhalb von zwölf (12) Monaten nach der Auditanfrage des Kunden erstellt wird (“Audit-Bericht„) und Sojern schriftlich bestätigt hat, dass keine wesentlichen Änderungen an den Kontrollen bekannt sind, die geprüft und in diesen Auditberichten behandelt werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Bereitstellung solcher Auditberichte zu akzeptieren, anstatt eine Prüfung dieser Kontrollen oder Maßnahmen zu verlangen.
12. HAFTUNG
Die gesamte Gesamthaftung einer Partei gegenüber der anderen Partei, unabhängig davon, wie sie sich aus oder in Verbindung mit dieser DPA und den SCCs (falls und wie sie gelten) ergibt, überschreitet unter keinen Umständen die Beschränkungen oder Obergrenzen und unterliegt allen Haftungsausschlüssen und Verlusten, die von den Parteien in der Vereinbarung vereinbart wurden; vorausgesetzt, dass, nichts in diesem Abschnitt 12 hat Auswirkungen auf die Haftung einer Person gegenüber betroffenen Personen gemäß den Bestimmungen der SCCs über Drittbegünstigte (sofern und soweit diese gelten).
14. ÄNDERUNG DER GESETZE
Sojern kann diese DPA nach vorheriger Ankündigung in dem Umfang ändern, in dem es (nach vernünftigem Ermessen) dies für erforderlich hält, um die Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze von Zeit zu Zeit zu erfüllen, einschließlich der Änderung oder Ersetzung der SCCs in der in Absatz 3.3 von Anhang 2 (Europäischer Anhang) beschriebenen Weise.
Sojern, Inc.
575 Market Street, 4. Stock, San Francisco, CA 94105 USA
Paul Huie, SVP und General Counsel bei Sojern
sojernprivacy@Sojern.com
Im Rahmen der Vereinbarung bietet Sojern KI-Concierge-, Reputationsmanagement- und/oder Gastmarketing-Dienstleistungen an, abhängig von den spezifischen Funktionen, für die der Kunde einen Vertrag abgeschlossen hat.
Prozessor
Das Unternehmen oder eine andere Person, die eine Gegenpartei der Vereinbarung ist.
Die Kontaktdaten des Kunden lauten:
Zu den Aktivitäten des Kunden, die für diese DPA relevant sind, gehören die Nutzung und der Empfang der Dienste gemäß und gemäß und für die in der Vereinbarung erwarteten und zulässigen Zwecke als Teil seines laufenden Geschäftsbetriebs.
Zu den relevanten Datensubjekten gehören alle betroffenen Personen, deren Verarbeitung der Kunde Sojern im Rahmen der Erbringung des Dienstes veranlasst, einschließlich:
Zu den relevanten personenbezogenen Daten gehören alle Kategorien von Daten, die der Kunde Sojern im Rahmen der Erbringung des Dienstes verarbeiten lässt, einschließlich:
Keine
N/A
Fortlaufend — wie vom Kunden bei und durch die Nutzung der Dienste oder durch die Nutzung der Dienste in seinem Namen initiiert.
Verarbeitungsvorgänge, die erforderlich sind, um die Dienste gemäß der Vereinbarung bereitzustellen.
Personenbezogene Kundendaten werden verarbeitet:
Für den Zeitraum, der gemäß der Vereinbarung und der DPA, einschließlich Abschnitt 9 der DPA, festgelegt wurde.
Übertragungen an Unterauftragsverarbeiter erfolgen wie und zu den Zwecken, die von Zeit zu Zeit in der Liste der Unterauftragsverarbeiter beschrieben werden.
1. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER KUNDENDATEN
1.1 Erhält Sojern vom Kunden eine Anweisung, die seiner begründeten Meinung nach gegen die DSGVO verstößt, wird Sojern den Kunden informieren.
1.2 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass alle vom Kunden erteilten Anweisungen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch oder im Namen von Sojern gemäß oder in Verbindung mit der Vereinbarung der DSGVO und allen anderen geltenden Gesetzen entsprechen müssen.
2. DATENSCHUTZFOLGENABSCHÄTZUNG UND VORHERIGE KONSULTATION
2.1 Sojern wird den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Sojern zur Verfügung stehenden Informationen auf Kosten des Kunden in angemessener Weise bei allen Datenschutzfolgenabschätzungen und vorherigen Konsultationen mit den Aufsichtsbehörden unterstützen, die der Kunde vernünftigerweise nach Artikel 35 oder Artikel 36 der DSGVO für erforderlich hält, jeweils ausschließlich in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch Sojern.
2.2 Sofern nicht durch geltendes Recht verboten, trägt der Kunde die volle Verantwortung für die gesamte Zeit, die Sojern (zu den jeweils aktuellen Tarifen für professionelle Dienstleistungen von Sojern) für die Erbringung der Zusammenarbeit und Unterstützung durch Sojern gemäß Absatz 2.1 aufwendet, und erstattet Sojern auf Anfrage alle Kosten, die Sojern entstanden sind.
3. EINGESCHRÄNKTE ÜBERTRAGUNGEN
Eingeschränkte EU-Übertragungen
3.1 Soweit die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten im Rahmen dieser DPA eine EU-beschränkte Übertragung vom Kunden an Sojern beinhaltet, müssen die Parteien ihren jeweiligen Verpflichtungen aus den SCCs nachkommen, die hiermit als:
Eingeschränkte Übertragungen in Großbritannien
3.2 Soweit die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten im Rahmen dieser DPA eine eingeschränkte Übertragung vom Kunden an Sojern im Vereinigten Königreich beinhaltet, müssen die Parteien ihren jeweiligen Verpflichtungen aus den SCCs nachkommen, die hiermit als:
Verabschiedung eines neuen Transfermechanismus
3.3 Sojern kann diese Datenschutzvereinbarung jederzeit ändern und die entsprechenden SCCs durch Folgendes ersetzen:
Hinweis
1. UNTERZEICHNUNG DER SCC:
Werden die SCCs gemäß Absatz 3.1 des Anhangs 2 (Europäischer Anhang) zum DPA beantragt, so wird davon ausgegangen, dass jede der Vertragsparteien die SCCs in dem entsprechenden Signaturblock in Anhang I der Anlage zu den SCCs unterzeichnet hat.
2. MODULE
Die folgenden Module der SCCs gelten auf die unten dargelegte Weise (unter Berücksichtigung der Rolle (n) des Kunden, die in Anlage 1 zu Anhang 2 (Europäischer Anhang) des DPA dargelegt sind):
3. BEVÖLKERUNG DES KÖRPERS DER SCC
3.1 Für jedes Modul der SCCs gilt Folgendes, sofern zutreffend, für dieses Modul und seine Klauseln:
4. GRUNDGESAMTHEIT DER ANHÄNGE ZUM ANHANG ZU DEN SCC
4.1 Anhang I der Anlage zu den SCCs enthält die entsprechenden Informationen, die in Anhang 1 (Einzelheiten zur Datenverarbeitung) des DPA aufgeführt sind, mit:
4.2 Anhang I Teil C der Anlage zu den SCCs ist wie folgt gefüllt:
Die zuständige Aufsichtsbehörde wird wie folgt bestimmt:
4.3 Anhang II der Anlage zu den SCCs ist wie folgt gefüllt:
Subprozessoren: Wenn Sojern gemäß diesen Klauseln einen Unterauftragsverarbeiter beauftragt, schließt Sojen mit diesem Unterauftragsverarbeiter eine verbindliche vertragliche Vereinbarung, die ihm Datenschutzverpflichtungen auferlegt, die im Wesentlichen die in diesen Klauseln und dem DPA vorgeschriebenen relevanten Standards erfüllen oder übertreffen — einschließlich in Bezug auf:
1. Definitionen. In diesem Anhang haben die Begriffe „Geschäftszweck“, „kommerzieller Zweck“, „personenbezogene Daten“, „Verkauf“, „Dienstanbieter“ und „Teilen“ die jeweiligen Bedeutungen, die ihnen im CCPA zugewiesen sind. CCPA und andere großgeschriebene Begriffe, die in diesem Anhang nicht definiert sind, sind im DPA definiert.
2. Verpflichtungen von Sojern.
2.1 Die Geschäftszwecke und Dienstleistungen, für die Sojern personenbezogene Daten verarbeitet, bestehen darin, dass Sojern die in der Vereinbarung festgelegten Dienstleistungen für und im Namen des Kunden erbringt.
2.2 Es ist die Absicht der Parteien, dass Sojern in Bezug auf alle personenbezogenen Daten ein Dienstleister ist. Sojern (a) erkennt an, dass personenbezogene Daten vom Kunden nur für die begrenzten und spezifischen Zwecke, die in der Vereinbarung beschrieben sind, weitergegeben werden; (b) muss die geltenden Verpflichtungen gemäß dem CCPA einhalten und für personenbezogene Daten das gleiche Maß an Datenschutz bieten, wie es vom CCPA verlangt wird; (c) stimmt zu, dass der Kunde das Recht hat, angemessene und angemessene Maßnahmen gemäß Abschnitt 10 (Prüfungsrechte) dieser DPA zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Sojern personenbezogene Daten verwendet die Informationen entsprechen den Verpflichtungen des Kunden gemäß dem CCPA; (d) informiert Der Kunde schriftlich über jede von Sojern getroffene Feststellung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen aus dem CCPA nicht mehr nachkommen kann; und (e) stimmt zu, dass der Kunde das Recht hat, nach vorheriger Ankündigung, auch gemäß der vorstehenden Klausel, angemessene und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die unbefugte Verwendung personenbezogener Daten zu beenden und zu korrigieren.
2.3 Sojern darf (a) keine personenbezogenen Daten verkaufen oder weitergeben; (b) personenbezogene Daten für andere Zwecke als die in der Vereinbarung angegebenen Geschäftszwecke aufbewahren, verwenden oder weitergeben, einschließlich der Aufbewahrung, Verwendung oder Offenlegung der personenbezogenen Daten für einen anderen kommerziellen Zweck als den in der Vereinbarung angegebenen Geschäftszweck oder soweit anderweitig von CCPA gestattet; (c) die personenbezogenen Daten außerhalb der direkten Geschäftsbeziehung zwischen Sojern und Kunde; oder (d) Kombination der erhaltenen personenbezogenen Daten gemäß die Vereinbarung mit personenbezogenen Daten, (i) die von oder im Namen einer anderen Person erhalten wurden oder (ii) aus der eigenen Interaktion von Sojern mit Verbrauchern, auf die sich diese personenbezogenen Daten beziehen, erhoben wurden.
2.4 Sojern setzt angemessene Sicherheitsverfahren und -praktiken ein, die der Art der vom oder in seinem Namen erhaltenen personenbezogenen Daten entsprechen, gemäß Abschnitt 5 (Sicherheit) und Anlage 4 (Sicherheitsmaßnahmen) der DPA.
2.5 Wenn Sojern einen Unterauftragsverarbeiter beauftragt, wird Sojern den Kunden gemäß Abschnitt 6 (Unterverarbeitung) der DPA über solche Unterauftragsverarbeiter informieren.
Ab dem Datum des Inkrafttretens des Nachtrags wird Sojern die in diesem Anhang 4 aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und aufrechterhalten.
Sojern kann diese Sicherheitsmaßnahmen von Zeit zu Zeit aktualisieren oder ändern, sofern diese Aktualisierungen und Änderungen die Gesamtsicherheit der personenbezogenen Kundendaten nicht beeinträchtigen.
Um die Bereitstellung unserer Dienste zu unterstützen, beauftragt Sojern bestimmte Unterauftragsverarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten gemäß den Bedingungen der Guest Experience Solutions-Datenverarbeitungsvereinbarung (die „DPA“). Diese Liste enthält Informationen über solche Unterauftragsverarbeiter, die von Sojern von Zeit zu Zeit mit der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten beauftragt werden.
Sofern in diesem Serviceplan für den Traveler Audiences to Go-Dienst nichts anderes festgelegt ist, haben großgeschriebene Begriffe die Bedeutung, die ihnen in der Vereinbarung zugewiesen wurde. Die unten beschriebenen spezifischen Bedingungen gelten nur, wenn Traveler Audiences to Go gekauft wird.
„Plattformkonto“ bezeichnet das Kundenkonto auf der jeweiligen Plattform.
„Angebots-ID“ bedeutet, dass eine eindeutige, alphanumerische Kennung, die einem Kunden von Sojern zugewiesen wurde, darauf hinweist, dass der Kunde Sojern Audience in seinen Kampagnen auf der Plattform verwendet.
„Plattform“ bezeichnet jede nachfrageseitige Plattform oder Online-Anwendung, die vom Kunden für digitale Werbedienste verwendet wird, wie vom Kunden in der Sojern zur Verfügung gestellten Dokumentation angegeben.
„Sojern Audiences“ bedeutet die firmeneigenen und lizenzierten benutzerdefinierten Zielgruppendaten von Sojern.
“Service (s) von Traveler Audiences to Go“ bezeichnet den Service, dem Kundenplattformkonto die Zielgruppen von Sojern auf der Grundlage der vom Kunden und Sojern vereinbarten Targeting-Kriterien zur Verfügung zu stellen.
2.1 Der Kunde stellt Sojern den Werbeinhalt und gegebenenfalls andere Kundenmaterialien zur Verfügung, die von Sojern vernünftigerweise angefordert werden, damit Sojern seine Pflichten gemäß den geltenden Verträgen erfüllen kann. Alle vom Kunden bereitgestellten Werbeinhalte müssen den folgenden Bedingungen entsprechen Sojern's Richtlinien. Sojern behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Werbeinhalte jederzeit abzulehnen oder aus dem Sojern Network zu entfernen. Sojern wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um die Zustimmung des Kunden zu den von Sojern erstellten Inhalten vor der Verbreitung im Sojern-Netzwerk einzuholen; vorausgesetzt, dass der Kunde die von Sojern erstellten Inhalte (und immaterielle Variationen davon) nicht ausdrücklich ablehnt, gilt dies als Zustimmung des Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Sojern nach eigenem Ermessen: (i) die vom Kunden bereitgestellten Werbeinhalte in Bezug auf Größe und Format der Anzeigeninhalte bearbeiten und (ii) die Leistung von Varianten von Anzeigeninhalten (z. B. Außenbilder im Vergleich zu Raumbildern) testen kann, um die Leistung der Mediendienste zu optimieren.